§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Comtaste (nachfolgend „Auftragnehmer“, Website: comtaste.info, E-Mail: info@comtaste.info) und dem Kunden über Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. Wartung von Photovoltaik- und Speichersystemen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Technische und kaufmännische Angaben in Prospekten, Ratgebern oder auf der Website dienen der Information und werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textlich dokumentierte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der ausführungsrelevanten Leistungen nach ausdrücklicher Abstimmung zustande.

(3) Leistungsumfang, Komponenten, Schnittstellen (z. B. Zählerschrank, Wallbox, Wärmepumpe) und Mitwirkungspflichten ergeben sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis und ggf. Anlagen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter Regeln der Elektro- und Montagetechnik.

(2) Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. statische Nachweise, Genehmigungen Dritter, netzseitige Umbauten über das Angebot hinaus, Erdarbeiten, Gerüststellung durch Dritte) sind, sofern erforderlich, gesondert zu vergüten oder vom Kunden zu stellen — Einzelheiten ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

(3) Ertrags-, Eigenverbrauchs- oder Wirtschaftlichkeitsprognosen sind, sofern überhaupt genannt, unverbindliche Planungsannahmen und keine Garantien, es sei denn, sie sind im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt den Zugang zum Objekt, die erforderlichen Ansprechpartner, Strom- und Netzanschlussvoraussetzungen sowie genehmigungsrelevante Unterlagen rechtzeitig bereit.

(2) Der Kunde informiert über bekannte Gebäudebesonderheiten (Asbest, undichte Eindeckung, Denkmalschutz, bestehende Anlagen) und erteilt erforderliche Zustimmungen (Eigentümer, WEG, Netzbetreiber).

(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; Mehraufwände können nach vorheriger Abstimmung [VERGÜTUNGSREGELUNG ERSETZEN VOR PRODUKTION] berechnet werden.

§ 5 Termine und Ausführung

(1) Ausführungstermine werden individuell vereinbart. Sie sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder textlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar. Lieferengpässe, Witterung, behördliche Fristen oder höhere Gewalt können Termine verschieben; der Auftragnehmer informiert den Kunden unverzüglich.

(3) Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und dokumentierter Inbetriebnahme gemäß [ABNAHMEREGLUNG ERSETZEN VOR PRODUKTION].

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Abschlagszahlungen, Schlusszahlung) werden im Angebot festgelegt: [ZAHLUNGSPLAN — ERSETZEN VOR PRODUKTION].

(3) Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist zahlt. Verzugszinsen und weitere Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; konkrete Vertragsstrafen werden nicht pauschal festgelegt — [INDIVIDUELLE REGELUNGEN ERSETZEN VOR PRODUKTION].

(4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Lieferteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers — [DETAILS EIGENTUMSVORBEHALT ERSETZEN VOR PRODUKTION, sofern angewendet].

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Verbraucher gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches; für Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen, einschließlich der verkürzten Verjährungsfristen, sofern nicht zwingend anders vorgeschrieben.

(2) Herstellergarantien der Komponentenhersteller bestehen zusätzlich, soweit diese gewährt werden; Inhalt und Dauer ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers, nicht aus pauschalen Angaben in diesen AGB.

(3) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) hat Vorrang, soweit gesetzlich vorgesehen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag auf Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, Fristen und Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden gesondert mitgeteilt — [WIDERRUFSBELEHRUNG ALS ANLAGE ERSETZEN VOR PRODUKTION].

Hinweis: Bei Dienstleistungen und Werklieferungen können Besonderheiten gelten, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird.

§ 11 Anmeldung und Netzbetreiber

Sofern vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer bei Anmeldungen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Verantwortlichkeiten und Kosten ergeben sich aus dem Angebot — [ZUSTÄNDIGKEITEN ERSETZEN VOR PRODUKTION].

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist [GERICHTSSTAND — ERSETZEN VOR PRODUKTION]. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(4) Stand dieser AGB: [STAND-DATUM — ERSETZEN VOR PRODUKTION].